Die SolvV, die ab dem 1. Januar 2007 gilt, löst den bisherigen
Eigenmittelgrundsatz I (GS I) ab. Die Überführung
des GS I in eine Rechtsverordnung ist ein Vorhaben,
das bereits seit längerer Zeit besteht. Der Inhalt des bisherigen
Grundsatz I musste auf Grund der deutlich erweiterten
Vorgaben aus der neu gefassten Bankenrichtlinie
und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
grundlegend überarbeitet werden.
Die neue SolvV regelt im Wesentlichen die näheren Bestimmungen
über die angemessene Eigenmittelausstattung
(Solvabilität) der Kreditinstitute sowie der Institutsgruppen
und Finanzholding-Gruppen nach § 10
Abs. 1 Satz 9 KWG-E und wird somit eine der elementaren
Rechtsgrundlagen der Kreditwirtschaft sein.
Um die praktische Umsetzung zu erleichtern, beleuchten
hier verschiedene Experten das Thema in allen wichtigen
Facetten.
Gerrit J van den Brink
Adressrisiko Marktpreisrisiko Offenlegung Operational Risk Solvabilitätsverordnung