Ein Standardwerk über die Politik, die Justiz und das Recht im Nationalsozialismus
Fraenkels These ist, dass im Nationalsozialismus zwei Formen der Herrschaft nebeneinander bestanden: Im „Normenstaat“
galten die bisherigen Rechtsvorschriften in dem Umfang weiter, wie es zur Funktionsfähigkeit des fortexistierenden
kapitalistischen Wirtschaftssystems erforderlich war. Im „Maßnahmenstaat“ wurde nicht nach rechtlichen Regeln, sondern
nach Kriterien politischer Opportunität entschieden, um die Herrschaft des Regimes zu sichern und um seine
spezifischen Ziele – wie die Judenverfolgung – durchzusetzen. Im Zweifel entschied der Maßnahmenstaat nach seinem
Interesse, ob eine Angelegenheit nach den Regeln des Normenstaates oder nach den Bedürfnissen des Maßnahmenstaates
behandelt wurde.
Alexander v. Brünneck
Ernst Fraenkel (1898 – 1975) war von 1927 bis zu seiner Flucht aus Berlin 1938 als Anwalt tätig. 1941 veröffentlichte er mit dem „Doppelstaat“ eine Analyse des politischen Systems des NS-Staates, welche seit Mitte der siebziger Jahre in der wissenschaftlichen
Literatur und der Publizistik große Resonanz hatte. Nach verschiedenen Tätigkeiten in den USA und bei der amerikanischen Militärregierung in Korea kehrte Fraenkel in die Bundesrepublik zurück und lehrte seit 1951 Politikwissenschaft am späteren
Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin.
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