Der Ratgeber Das Pflegegutachten informiert,
• mit welchen Fragen bei der Begutachtung zu rechnen ist,
• welche Besonderheiten für Demenzkranke, psychisch Kranke und Menschen mit geistiger Behinderung gelten
• was bei der Begutachtung von Kindern zu beachten ist,
• wie Sie Widerspruch gegen den Pflegebescheid einlegen können.
Wer pflegebedürftig ist, erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung. Zuvor muss die Pflegebedürftigkeit aber durch ein Gutachten festgestellt werden. Die Begutachtung per Hausbesuch sollte daher gut vorbereitet werden – denn von ihr hängt ab, ob und in welchem Umfang Pflegeleistungen gewährt werden.
Mit dem separaten Pflegetagebuch können Sie den Hilfebedarf über eine Woche hinweg dokumentieren. Ihre Eintragungen liefern dem Gutachter wichtige Informationen zur Ermittlung des Pflegebedarfs.
Pflegegutachten und Pflegetagebuch zusammen unterstützen Sie optimal dabei, die Begutachtung vorzubereiten.
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