Sozialrecht für BESONDERE Arbeitnehmergruppen:
Die Beschäftigung von besonderen Arbeitnehmergruppen, wie von Rentnern, aber auch von arbeitslosen Personen nimmt immer mehr zu. Bei diesen Gruppen sind sowohl im Bereich des Arbeits- als auch des Sozialrechts zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Das gilt natürlich auch für den Bereich der schwerbehinderten Beschäftigten, hier sogar in besonderen Maßen. Als relativ neue Gruppe sind in diesem Zusammenhang auch die Arbeitnehmer zu erwähnen, die nahe Angehörige pflegen und sich deshalb von der Arbeitsleistung ganz oder teilweise freistellen lassen.
Deichmann+Fuchs Verlag
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