In der nahezu fünfzigjährigen Geschichte der Europäischen Integration hat kaum ein Integrationsprojekt eine derart lange Anlaufzeit gehabt wie die Entwicklung einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Zwar schaffte es die Europäische Gemeinschaft (EG) durch die Integration zahlreicher zentraler Lebensbereiche, eine eindrucksvolle Wohlstandsgemeinschaft hervorzubringen und ferner eine Zivilisations- und Wertegemeinschaft sowie eine permanente nach innen wirkende Friedensgemeinschaft im Hinblick auf die zwischenstaatliche Sicherheit seiner Mitglieder zu etablieren, doch vermochte sie es nicht, die Bereiche der äußeren Sicherheit und Verteidigung in den Integrationsprozeß einzubeziehen. Nachdem die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) 1954 gescheitert war, dauerte es aufgrund souveränitätspolitischer Vorbehalte und bündnispolitischer Interessen, die in ihrer Gesamtheit bis zum Ende des Ost-West- Konflikts Bemühungen um eine europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik sämtlich blockierten und ausblendeten, letztendlich bis zum Jahr 1991, daß die EGMitgliedstaaten mit dem Gründungsvertrag zur Europäischen Union (EU) - dem sog. Vertrag von Maastricht - erstmals grundlegende Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) institutionalisierten. Seither wird die GASP als breite und umfassende Außen- und Sicherheitspolitik der Union definiert, die auf längere Sicht explizit auch die Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik umfaßt, die perspektivisch zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte.
Alexander Witulski
Autonomie Gesellschaft Sozialwissenschaft