Elisabeth Winter Winter Die Notstandshilfe nach dem AlVG

Die Notstandshilfe nach dem AlVG

von Elisabeth Winter

Mittelbare Diskriminierung von Frauen

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Beschreibung

Entsprechend den im Arbeitslosenversicherungsgesetz und der Notstandshilfeverordnung normierten Voraussetzungen, ist es in Österreich möglich, im Falle der Arbeitslosigkeit und dem Vorliegen einer Notlage, Notstandshilfe zu beziehen. Diese ist, neben der Abhängigkeit von der Höhe des vorhergehenden Erwerbseinkommens auch an das Einkommen des Partners bzw. der Partnerin (Ehe oder Lebensgemeinschaft) geknüpft. Ein weitaus überwiegender Anteil der Anträge auf Notstandshilfe, der mangels Vorliegen einer Notlage abgelehnt wurde, wurde im Beobachtungszeitraum 2006 von Frauen gestellt. Es ist in diesem Zusammenhang zur Kenntnis zu nehmen, dass die dazu bestehende Rechtsprechung in Österreich die maßgeblichen Bestimmungen nicht als rechtswidrig wegen des Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot im Sinne der mittelbaren Diskriminierung von Frauen ansieht. Wodurch jedoch ein Konnex zum Tatbestand der unsachlichen Benachteiligung hergestellt werden muss, war die Art und Weise, wie diese Normen durch das Arbeitsmarktservice Österreich bis Mitte 2008 vollzogen wurden. Die Intention der vorliegenden Publikation war es, anhand dieses Sachverhaltes den Tatbestand der mittelbaren Diskriminierung von Frauen zu erläutern und eine Änderung in der Vollziehung zu erreichen. Weiterführend jedoch die Forderung zu erheben, die vorliegenden Normen entsprechen zu novellieren, damit dem legitimen Anspruch von Frauen auf eine weitgehend selbst bestimmte Existenz Rechnung getragen wird.
Entsprechend den im Arbeitslosenversicherungsgesetz und der Notstandshilfeverordnung normierten Voraussetzungen, ist es in Österreich möglich, im Falle der Arbeitslosigkeit und dem Vorliegen einer Notlage, Notstandshilfe zu beziehen. Diese ist, neben der Abhängigkeit von der Höhe des vorhergehenden Erwerbseinkommens auch an das Einkommen des Partners bzw. der Partnerin (Ehe oder Lebensgemeinschaft) geknüpft. Ein weitaus überwiegender Anteil der Anträge auf Notstandshilfe, der mangels Vorliegen einer Notlage abgelehnt wurde, wurde im Beobachtungszeitraum 2006 von Frauen gestellt. Es ist in diesem Zusammenhang zur Kenntnis zu nehmen, dass die dazu bestehende Rechtsprechung in Österreich die maßgeblichen Bestimmungen nicht als rechtswidrig wegen des Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot im Sinne der mittelbaren Diskriminierung von Frauen ansieht. Wodurch jedoch ein Konnex zum Tatbestand der unsachlichen Benachteiligung hergestellt werden muss, war die Art und Weise, wie diese Normen durch das Arbeitsmarktservice Österreich bis Mitte 2008 vollzogen wurden. Die Intention der vorliegenden Publikation war es, anhand dieses Sachverhaltes den Tatbestand der mittelbaren Diskriminierung von Frauen zu erläutern und eine Änderung in der Vollziehung zu erreichen. Weiterführend jedoch die Forderung zu erheben, die vorliegenden Normen entsprechen zu novellieren, damit dem legitimen Anspruch von Frauen auf eine weitgehend selbst bestimmte Existenz Rechnung getragen wird.

Autor*in

Elisabeth Winter

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Details

ISBN: 9783854996477
Verlag: Trauner Verlag
Erscheinung: 17.09.2009

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