Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union haben sich hierzulande nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern auch die Normen der Rechnungslegung für österreichische Unternehmen geändert.
Mit der Transformierung der 4. und 7. EG-Richtlinie in das Rechnungslegungsgesetz 1990 haben erstmals anglo-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze ihren Niederschlag im österreichischen Handelsgesetz gefunden. Einer dieser Rechnungslegungsgrundsätze ist der Grundsatz der Materiality (Wesentlichkeit).
Bei diesem Grundsatz der Materiality handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegrif[, der im Rechnungslegungsgesetz 1990 und in dem seit 1. Juli 1996 gültigen EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 1996 nur implizit enthalten ist.
Da dieser Materiality-Grundsatz für die österreichische Rechnungslegung etwas Neues bedeutet, zeigt der Autor zunächst die Entwicklung und die Bedeutung dieses Grundsatzes auf, bevor er eindrucksvoll darlegt, für welche Paragraphen des Handelsgesetzbuches der Materiality-Grundsatz eine Rolle spielt und wie man diesen in die Praxis umsetzen kann.
Besondere Bedeutung für die Praxis gewinnt die Arbeit dadurch, daß sie aus der Sichtweise des Rechnungslegenden geschrieben ist und somit als Nachschlagewerk dienen kann.
Jonas Rossmanith