Die Vererbbarkeit von Daten hat in jüngster Zeit große Aufmerksamkeit gewonnen. Am Beispiel von Facebook-Konten entwickelt die Dissertation ein allgemeingültiges Konzept zum Umgang mit den Daten nach dem Tod. Es wird dargelegt, dass Daten zwar grundsätzlich auf die Erben übergehen. Die Höchstpersönlichkeit der Portal-Informationen und im Besonderen die Rechte der Kommunikationspartner erfordern jedoch eine weitergehende Prüfung. Daher verknüpft die Arbeit erbrechtliche Fragen mit solchen des Datenschutz-, des Urheber-, des Telekommunikations- und des allgemeinen Vertragsrechts. Es wird dargelegt, dass Daten im Ergebnis nicht selbst übergehen, sondern vom Übergang des Speichermediums oder des schuldrechtlichen Vertrages abhängen.
Carolin Pockrandt
Bitcoin Erblasser ePrivacy-Verordnung Online-Account DS-GVO § 1922 BGB TKG UrhG Dateneigentum AGB Höchstpersönlichkeit postmortales Persönlichkeitsrecht Gedenkzustand Art. 6 DS-GVO § 88 TKG