Die EU-Erbrechtsverordnung (650/2012) gilt seit dem 17.8.2015 für alle Erbrechtsfälle in den EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemarks, Großbritanniens und Irlands). Die Verordnung regelt umfassend das materielle Erbrecht, das spezielle Verfahrensrecht sowie das relevante Anerkennungs- und Vollstreckungsrecht beim grenzüberschreitenden Erbfall.
Der Kommentar analysiert die Verordnung grundlegend und aus europäischer Sicht. Er bietet damit Rechtssicherheit in Fällen des transnationalen europäischen Erbfalls.
Haris P. Pamboukis
Europäisches Erbrecht Succession Regulation EU Succession Regulation No 650/2012