Der EuGH erregt immer wieder Aufsehen mit Entscheidungen, die man entweder als unerwartet oder als ungew�hnlich bezeichnen kann und die teilweise auch neue Rechtsinstitute kreieren. In diese Kategorie fallen auch die Entscheidungen in den Rechtssachen �Mangold� und �K�c�kdeveci�. Diese beiden Urteile hatten zur Konsequenz, dass zwei deutsche Arbeitsgesetze, die sich als mit unionalen Richtlinien unvereinbar erwiesen, in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten unangewendet bleiben mussten. Aufsehen erregte dies deshalb, weil der EuGH nicht die �unmittelbare Wirkung� unionaler Richtlinien, sondern den Anwendungsvorrang eines ungeschriebenen Unionsgrundrechts als urs�chlich f�r die Unanwendbarkeit der beiden deutschen Gesetze erachtete. Ob und inwieweit sich diese EuGH-Rechtsprechung auch auf die nunmehr in der Europ�ischen Grundrechtecharta positivierten Grundrechte �bertragen l�sst bzw. durch den EuGH bereits �bertragen wurde, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Stefan Greif
Mangold Kücükdeveci Unanwendbarkeit EUGrdRCh allgemeine Rechtsgrundsätze EU-Grundrechte Anwendungsvorrang