Im Fokus der Arbeit steht das Rechtsinstitut des vorlufigen Rechtsschutzes im internationalen Investitionsschutzrecht. Art. 47 der ICSID-Konvention (ICSID) wird anhand der bisherigen Rechtssprechungspraxis der ICSID-Schiedsgerichte eingehend untersucht und in den gr��eren Kontext zu vorl�ufigen Ma�nahmen nach Art. 41 des IGH-Statuts und Art. 26 der UNCITRAL-Regeln gestellt.
Vor dem Hintergrund immer noch bestehender Unsicherheiten �ber die Auslegung des Art. 47 ICSID macht sich die Arbeit zum Ziel, f�r den Rechtsanwender klare Leitlinien zu schaffen, wie ein Antrag auf Anordnung vorl�ufiger Ma�nahmen gestellt werden muss, um erfolgreich zu sein. Nachdem die Voraussetzungen der Norm anhand von Fallbeispielen konkretisiert werden, werden die Fragen der Bindungswirkung sowie der Anerkennungs- und Durchsetzungsf�higkeit von Anordnungen nach Art. 47 ICSID gekl�rt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Analyse des Rechtsinstituts des Notfallschiedsrichters (sog. emergency arbitrator).
Ina Gätzschmann
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