Als der bedeutendste Jurist in der zweiten H�lfte des 19. Jahrhunderts hat Rudolf von Jhering (1818-1892) die Rechtsdogmatik und die Rechtswissenschaft seiner Zeit wesentlich gepr�gt. In dieser Arbeit verdeutlicht der Autor den Zusammenhang zwischen dem Rechtsdenken Jherings und seinen dogmatischen Schriften. Als Untersuchungsgegenstand w�hlt der Autor den Eigentumsbegriff, die Nachbarschaftsverh�ltnisse und die Enteignung.
Der Autor betrachtet die Eigentumslehre Jherings vor dem Hintergrund der Pandektistik und erl�utert, wie Jhering sein Interessendenken in Auseinandersetzung mit den Lehren und Streitfragen der r�mischen Juristen entwickelt hat. Durch den usus-Begriff und �ber den utilitas-Gedanken erh�lt das Interessenelement einen Anhaltspunkt in den r�mischrechtlichen Quellen und wird in den Eigentumsbegriff integriert. Auf diese Weise konnte Jhering an die Denktradition der hochklassischen r�mischen Jurisprudenz ankn�pfen. Seine Eigentumslehre hatte zugleich erheblichen Einfluss auf das zentrale Rechtsinstitut im BGB.
Chun-Tao Lee
Allgemeine Grundlagen des Rechts Geschichte des Rechts Rechtsgeschichte