Die heutige Bundeswehr hat mit der ihrer Grndungszeit 1955 kaum noch etwas gemein. Tiefgreifende �nderungen in Aufgaben und Struktur � wie die �Aussetzung� der Wehrpflicht � pr�gten vor allem das letzte Jahrzehnt. Ganz anders das zum Schutz der Armee gedachte Strafrecht, die �Straftaten gegen die Landesverteidigung� (�� 109 ff. StGB): von der Literatur seit langem weitgehend �bersehen und praktisch nahezu bedeutungslos verharren sie auf dem Stand des Kalten Krieges.
Die Arbeit will dieses Wehrstrafrecht zukunftsf�hig machen. Dazu werden die deutschen Delikte wie auch �hnliche Normen im europ�ischen Ausland eingehend analysiert. Im Vordergrund steht dabei insbesondere die Entwicklung von Kriterien f�r den �materiellen Verbrechensbegriff�: welche Verhaltensweisen bed�rfen einer strafrechtlichen Sanktion und welche nicht? Die Anwendung des so erarbeiteten Ma�stabs auf das Wehrstrafrecht bildet den Abschluss des Werks in Form eines konkreten Gesetzesvorschlags.
Florian Hertel
Materielles Strafrecht Strafrecht Strafrecht, allgemein