Im Jahre 1985 wurde in Frankreich das Gesetz Nr.85-677 (Loi Badinter) mit dem Ziel erlassen, bei Unfällen im Straßenverkehr die Schwierigkeiten und Einschränkungen zu beseitigen, welche die seit 1930 im Urteil Jand'heur gefestigte Auslegung der in Art. 1384 des französischen Code civil normierten Haftung des Sachhalters (gardien) für Opfer und deren Angehörige mit sich brachten.
Diese Arbeit wirft zunächst einen Blick auf die Vorgeschichte der Loi Badinter, nämlich den Ausbau des Art. 1384 C. civ. als Haftungsnorm. Darauf aufbauend werden die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 85-677 sowie zahlreiche und in ihren Ergebnissen schwankende Urteile des französischen Kassationsgerichtshofes, die dazu ergingen, analysiert.
Vergleichend zur französischen Rechtslage wird die Situation in Deutschland untersucht, wie sie sich nach der Reform des Schadensrechts aus dem Jahre 2002 darstellt. Die Analyse zahlreicher Fallvarianten aus dem Blickwinkel beider Rechtsordnungen verdeutlicht Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
Den Abschluss bildet ein überblick über Haftungssysteme anderer Länder, in denen der Loi Badinter verwandte Regelungsmechanismen gelten.
Jan Böing
Verkehrsunfall Haftung Rechtsvergleichung Frankreich Loi Badinter