Die Schulreform, mit der das 19. Jahrhundert sein großes Werk der Reform der Bildungsverfassung einleitete, war sowohl im protestantischen Preußen als auch im katholisch geprägten Bayern zwar auf die vollständige Einführung der Schule als "Veranstaltung des Staates" gerichtet, doch war sich der Staat weiterhin bewusst, dass er dabei auf die Mitwirkung der Kirchen angewiesen blieb.
Ein Blick auf die Struktur des staatlichen Schulwesens in seinen Anfängen macht deutlich, dass die staatliche Zuständigkeit für das Schulwesen keine Selbstverständlichkeit war. Die Schulen blieben christliche Konfessionsschulen, auch bestand nicht nur der konfessionell gebundene Religionsunterricht, sondern auch die geistliche Schulaufsicht weiter.
An diesen Fundamenten wurde erstmalig in der Revolution von 1848/49 gerüttelt.
Michael Vondenhoff
Preußen Rechtsgeschichte Schulwesen des 19. Jahrhunderts rechtsgeschichtliche Entwicklung