Zu den bedeutungsvollsten Änderungen des Kaufrechts, die das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts enthält, gehört die Gleichstellung der Lieferung eines aliud oder eines minus mit der Lieferung einer im eigentlichen Sinne mangelhaften Sache durch § 434 Abs. 3 BGB. Das wirft Fragen auf, zu denen angesichts der bündigen Fassung des Ge- setzes namentlich die Behandlung einer Extremabweichung vom ver- traglichen Soll gehört. Die Autorin befasst sich mit diesen Streitfragen und führt sie einer in- teressengerechten Lösung zu. Neben der kaufrechtlichen Darstellung wird die Gleichstellung von aliud, minus und Sachmangel im Werkver- tragsrecht untersucht. Es wird deutlich, dass es der Schuldrechtsreform nicht gelungen ist, die nach alter Gesetzeslage heraufbeschworenen Probleme von aliud- und minus- Lieferung zu verbannen.
Janina Jessel
Zuweniglieferung Kaufrecht Falschlieferung Werkrecht Minuslieferung Gewährleistungsrecht