Obwohl der Gesetzgeber durch die Verwendung "unbestimmter Rechtsbegriffe" mit dem Bestimmtheitsgebot zentrale verfassungs- rechtliche Grundsätze außer acht läßt, finden sie sich in allen Rechts- gebieten wieder. Die Tatsache, daß diese abstrakten und sprachlich weiten Gesetzesformulierungen auch in der Rechtsprechung und in der Literatur nahezu bedenkenlos hingenommen und teilweise sogar als "unentbehrlich" eingestuft werden, rechtfertigt eine kritische Aus- einandersetzung mit den verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen
Christiane Middelschulte
Umweltrecht Gesetzgebung Normenoffenheit Rechtsstaatsprinzip Bestimmtheitsgebot Unbestimmte Rechtsbegriffe