Bei jedem Webseitenaufruf im World Wide Web hinterlassen Konsumenten Spuren in Form von Daten. Es entsteht ein digitaler Fußabdruck. Dieser kann von Dritten durch Web-Tracking erfasst und zu Konsumentenprofilen zusammengesetzt werden, die für Unternehmen geldwert sind. Zur Abwehr von Web-Tracking werden Trackingblocker und Obfuscation-Tools vertrieben. Es ist ein Wettbewerb rund um Konsumentendaten entstanden, in dem sich gegenläufige Geschäftsmodelle gegenübertreten.
Die Autorin untersucht, ob der Vertrieb von Trackingblockern und Obfuscation-Tools, die den Konsumenten als Hilfsmittel zur Durchsetzung der informierten Selbstbestimmung über ihren digitalen Fußabdruck dienen, nach den Regelungen des Lauterkeitsrechts unlauter ist.
Alexandra Sophia Zimmermann
§ 4a UWG § 4 Nr. 4 UWG Lauterkeitsrecht UWG Webtracking Unlauterkeit Marktteilnehmer Behinderung von Mitbewerbern geschäftliche Handlung Web-Tracking Tracking Abwehrtechnologie Wettbewerbsrecht