Am 13. Dezember 2006 ist das �Gesetz �ber steuerliche Begleitma�nahmen zur Einf�hrung der Europ�ischen Gesellschaft und zur �nderung weiterer steuerlicher Vorschriften� (kurz: SEStEG) in Kraft getreten. Neben einer Anpassung des nationalen (Steuer-)Rechts an aktuelle Vorgaben der EU (SE-VO, SCE-VO, EU-Fusionsrichtlinie und SEEG) sollten die vorgenommenen Gesetzes�nderungen den �Investitionsstandort Deutschland� attraktiver machen. Au�er weiteren �Schutzma�nahmen� wurde jedoch gleichzeitig ein �Grundtatbestand der Entstrickung� eingef�hrt (� 4 Abs. 1 Satz 3 EStG bzw. � 12 Abs. 1 KStG), um das deutsche Besteuerungsaufkommen vor vermeintlicher Reduzierung durch die grenz�berschreitende Verlagerung von Wirtschaftsg�tern zu sch�tzen. Eine sofortige steuerliche Entstrickung soll immer dann erfolgen, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Ver�u�erung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschr�nkt wird. Der Anwendungsbereich der inzwischen eingef�hrten, h�chst umstrittenen Regelungen ist weiterhin unklar. Yvonne Klimke geht einer Vielzahl von Fragen nach, die durch � 4 Abs. 1 Satz 3 EStG aufgeworfen werden. Sie unterzieht insbesondere den Tatbestand und den Anwendungsbereich der Regelung einer genauen Analyse und �berpr�ft europa- und verfassungsrechtliche Bedenken.
Yvonne J. Klimke
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