Die stete Zunahme arzthaftungsrechtlicher Streitigkeiten bietet Anlass, �ber alternative Konfliktl�sungsmodelle nachzudenken. Dabei stellt sich die Frage, ob das streitschlichtende Beweisverfahren im Sinne von � 485 Abs. 2 ZPO Gutachterkommissionen, Schlichtungsstellen und Mediation in mancherlei Hinsicht �berlegen ist. Gerade bei Arzthaftungssachen stellt es einen Weg dar, auf dem die Beteiligten unter Ber�cksichtigung der Besonderheiten dieses Gebiets zu einer einvernehmlichen vorprozessualen Einigung gelangen k�nnen. Zentrales Element der vorgezogenen Beweisaufnahme ist die schriftliche Begutachtung durch einen Sachverst�ndigen. Die Frage nach der Reichweite der Beweisthemen f�hrt zur�ck zu den Grundstrukturen des Arzthaftungsrechts. Stefanie Edlbauer erl�utert das selbst�ndige Beweisverfahren in Arzthaftungssachen unter Vergleich des deutschen Systems der individuellen Verschuldenshaftung mit dem kollektiven Schadensausgleich im neuseel�ndischen accident compensation scheme. Sie beleuchtet die geltenden Wertungsprinzipien dieser Verfahren und liefert Anhaltspunkte daf�r, wann die au�ergerichtliche Beweiserhebung im Einzelfall unzul�ssig sein kann.
Stefanie Edlbauer
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