VOB/B muss ausgehändigt werden! Neue Ausgabe 2006!
Bei einem Abschluss nach VOB genügt es nicht, wenn der
Auftragnehmer in dem schriftlichen Bauvertrag auf die Einbeziehung
der VOB/B verweist. Vielmehr muss er (gegebenenfalls vor Gericht)
beweisen können, dass der Auftraggeber die Inhalte der VOB/B
bei Vertragsabschluß kennt. Das erreicht man am einfachsten,
indem man dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss eine VOB/B
überreicht. Wir haben deshalb eine handliche Mini-VOB/B im
Format gedruckt, die sogar in ein normales DIN-lang Kuvert passt.