Haben Embryonen, Gameten und Stammzellen eine Würde oder einen Preis? Hat die geklonte Hautzelle Menschenrechte? Darf eine Geburt allein der Rettung eines Geschwisters dienen? Welche Mittel heiligt der medizinische Zweck?
Die Antworten Deutschlands und Großbritanniens scheinen unvereinbar: hier strafrechtlich repressiv, dort flexibel präventiv. Europa kann auf eine Verständigung nicht verzichten. Die Arbeit legt historische und ethische Wurzeln des britischen Rechts der Reproduktionsmedizin, Embryonenforschung, PID und des Klonens frei. Nachgewiesen werden Einflüsse des Utilitarismus, der Jahrhunderte alten Rechtsprechung und des Selbstverständnisses Großbritanniens.
Für Deutschland sucht die Arbeit auf dem Boden des Grundgesetzes nach Ordnungsstrukturen, um die Regelungslücken des Embryonenschutzgesetzes zu vermeiden. Pars pro toto entsteht ein Beitrag zur Diskussion um Freiheit und Verantwortung der Wissenschaft.
Stefan F Schulz
Bioethik Embryonenforschung Gentechnik Großbritannien Reproduktionsmedizin