Henry Winter Winter Teilschuld, Gesamtschuld und unechte Gesamtschuld

Teilschuld, Gesamtschuld und unechte Gesamtschuld

von Henry Winter

Zur Konzeption der §§ 420 ff. BGB -- Ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte des BGB

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Beschreibung

Die Motive zum E I geben die Beratungen der 1. Kommission über die Gesamtschuldbestimmungen an zwei entscheidenden Punkten nicht zutreffend wieder. Nach den Vorstellungen, die dem E I und auch dem BGB zugrunde liegen, ist die Gesamtschuld weder Ausnahme zur Teilschuld noch von ihrer inneren Struktur her mit einem inneren Schuldverhältnis verbunden. Im Anschluss an das Sächsische BGB und den Dresdner Entwurf ist die Gesamtschuld des BGB auf einheitlicher Grundlage geregelt und knüpft dabei an die Solidarobligation des gemeinen Rechts an. 420 ist wie 320 E I zu verstehen. Echte und unechte Gesamtschuld haben die gleiche Struktur. Die Gesamtschuldvorschriften sollten aber nur bei einer diesbezüglichen rechtsgeschäftlichen Vereinbarung oder gesetzlichen Anordnung anwendbar sein.

Autor*in

Henry Winter

Themen in »Teilschuld, Gesamtschuld und unechte Gesamtschuld«

Beitrag Entstehungsgeschichte Gesamtschuld Konzeption SCHULD Teilschuld unechte Winter

Stimmen zu »Teilschuld, Gesamtschuld und unechte Gesamtschuld«

Details

ISBN: 9783820484199
Verlag: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Erscheinung: 31.12.1984

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