Gesetzliche wie organisatorische Mitbestimmung schaffen Einflussmöglichkeiten auf das Unternehmungsgeschehen. Planungssysteme sind Ausdruck von Einflussmöglichkeiten und werden daher als Bezugsrahmen zur Untersuchung von Mitbestimmung verwendet. Verschieden ausgeprägte Planungssysteme bieten unterschiedliche Einflussmöglichkeiten und unterschiedliche Möglichkeiten der Einflusstransmission über die Hierarchieebenen hinweg. Da gesetzliche und organisatorische Mitbestimmung nicht auf den gleichen Ebenen und mit jeweils anderen inhaltlichen Schwerpunkten in den Unternehmungsprozess eingreifen, ist die interessenneutrale Frage zu stellen, ob sie miteinander konkurrieren oder sich ergänzen.
Wolfgang Thost
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«Die Arbeit ist ein beachtlicher erster Ansatz zur Entwicklung entsprechender Systeme.» (Der Betriebswirt)
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