Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (LPVGWO) Baden-Württemberg
Die Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (LPVGWO) Baden-Württemberg regelt die Durchführung der Personalratswahlen im öffentlichen Dienst des Landes. Sie legt Verfahren zur Bestellung des Wahlvorstands, Aufstellung von Wählerverzeichnissen, Bekanntmachung von Wahlausschreiben und Durchführung von Wahlen fest. Zudem enthält sie Bestimmungen zur Verhältnis- und Mehrheitswahl, Briefwahl sowie zur Bekanntgabe und Aufbewahrung der Wahlergebnisse. Die LPVGWO sorgt für ein transparentes, faires und rechtssicheres Wahlverfahren.
Gesetze24 Deutschland
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