Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz Berlin - DSchG Bln)
Das Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) regelt den Schutz und die Pflege von Kulturdenkmalen im Land Berlin. Es definiert Denkmale als Baudenkmale, Denkmalbereiche, Gartendenkmale und Bodendenkmale und legt die Aufgaben der Denkmalschutzbehörden fest. Das Gesetz verpflichtet Eigentümer zur Erhaltung ihrer Denkmale und regelt Genehmigungspflichten für Veränderungen sowie Maßnahmen bei unzulässigen Eingriffen. Es sieht auch Ausgleichszahlungen bei unzumutbaren Belastungen vor und gewährt dem Land Berlin ein Vorkaufsrecht bei Denkmalschutzobjekten.
Gesetze24 Deutschland
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