Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH)
Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH), in Kraft seit dem 27. Januar 2012, gewährleistet den freien Zugang zu Informationen bei öffentlichen Stellen im Land. Es ersetzt die vorher separaten Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetze und fördert Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns. Anträge können von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. Kosten können erhoben werden, jedoch nicht in unangemessenem Umfang.
Gesetze24 Deutschland
Gesetze24 veröffentlicht konsolidierte Gesetzestexte als handliche Taschenbuchausgaben. Das Programm umfasst ausgewählte Gesetze des deutschen Bundes- und Landesrechts sowie zentrale Verordnungen, Richtlinien und Verträge der Europäischen Union – systematisch gegliedert und ohne Kommentar. Die Ausgaben richten sich an Juristen, Studierende, Referendare, Auszubildende und alle, die im Beruf oder in der Prüfungsvorbereitung schnell auf aktuelle deutsche und europäische Gesetzestexte zugreifen möchten.
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