Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG)
Das Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz – HSG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH). Es definiert die Struktur, Aufgaben und Organisation der Hochschulen sowie die Zusammenarbeit mit dem UKSH, insbesondere in den Bereichen Forschung, Lehre und Krankenversorgung.
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Gesetze24 veröffentlicht konsolidierte Gesetzestexte als handliche Taschenbuchausgaben. Das Programm umfasst ausgewählte Gesetze des deutschen Bundes- und Landesrechts sowie zentrale Verordnungen, Richtlinien und Verträge der Europäischen Union – systematisch gegliedert und ohne Kommentar. Die Ausgaben richten sich an Juristen, Studierende, Referendare, Auszubildende und alle, die im Beruf oder in der Prüfungsvorbereitung schnell auf aktuelle deutsche und europäische Gesetzestexte zugreifen möchten.
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