Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV 2002)
Die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von den allgemeinen Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter – etwa bei geringen Mengen, besonderen Beförderungswegen oder kurzfristigen logistischen Erfordernissen. Sie legt fest, in welchen Fällen Betriebe, Behörden oder Einzelpersonen von Anforderungen wie Kennzeichnung, Verpackung, Schulung oder Begleitpapieren abweichen dürfen. Ziel ist es, das Gefahrgutrecht praxisgerecht anzuwenden, ohne dabei das erforderliche Sicherheitsniveau zu senken. Die Verordnung wird regelmäßig aktualisiert und enthält konkret benannte Ausnahmefälle mit klaren Bedingungen.
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