In DIN 1053-1 und -2 werden zulässige Zug- und Biegezugspannungen nur für die Beanspruchung parallel zur Lagerfuge angegeben. Eine planmäßíge Beanspruchung auf Zug- und Biegezug senkrecht zur Lagerfuge ist nicht zulässig. Bisher liegt keine aktuelle, zusammenfassende und bewertende Auswertung von Versuchsergebnissen zur Biegezugfestigkeit von Mauerwerk - vor allem senkrecht zu den Lagerfugen - vor. Deshalb wurden alle vorliegenden deutschen Untersuchungsergebnisse zur Biegezugfestigkeit von Mauerwerk an kleinen Mauerwerkwänden - entsprechend prEN 1052-2- bei Beanspruchung senkrecht und parallel zu den Lagerfugen zusammen mit den wichtigsten Eigenschaftswerten der Mauersteine und der Mauermörtel in einer Datenbank erfaßt. Es kann für die Biegezugfestigkeit parallel zu den Lagerfugen je nach Bezug auf verschiedene Mauerstein- und Mauermörtelarten ein charakteristischer Wert zwischen 0,10 und 0,30 N/qmm und für die Biegezugfestigkeit senkrecht zu den Lagerfugen von 0,05 N/qmm (Mauerwerk mit Normal- und Leichtmörtel) bzw. von 0,15 N/qmm (Mauerwerk mit Dünnbettmörtel) angesetzt werden. Die Benutzung derartiger charakteristischer Biegezugfestigkeitswerte für die Bemessung von Mauerwerkbauteilen unter Biegebeanspruchung bedarf jedoch noch abklärender Untersuchungen zur Übertragbarkeit auf die Biegetragfähigkeit von Mauerwerkbauteilen.
P. Schubert
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