In Plattenbauten erfüllen die überwiegend 14 cm dicken Beton-Wohnungsdecken mit Verbundestrich nicht den von DIN 4109 geforderten Luft- und Trittschallschutz. An einem viergeschossigen, 1987 errichteten Wohngebäude der Blockbauart vom Typ 1, 1 t untersuchte man experimentell, mit welchen Fußbodenaufbauten die Vorgaben von DIN 4109 nachträglich erreichbar sind. Nachdem acht Trockenestriche sowie ein Gussasphaltestrich und ein Anhydritestrich bauakustisch getestet und hinsichtlich der Herstellungskosten und Fußbodenhöhe miteinander verglichen wurden, weist der Bericht optimale Varianten schwimmender Estriche aus. Mit ihnen lässt sich die Schalldämmung der Wohnungsdecken in Plattenbauten nachträglich erheblich verbessern und der Luft- und Trittschallschutz gemäß DIN 4109 erreichen. Die Fußbodenhöhe muss bei Plattenbau-Instandsetzungen möglichst gering sein. Nach den ausgewiesenen Varianten sind minimale 55 mm möglich. Für diesen, die Forderungen von DIN 4109 mit Sicherheit erfüllenden Sanierungsfußboden betragen die Gesamtkosten pro Quadratmeter mindestens 163 DM.
E. Küstner
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