Ist Software ein materielles oder immaterielles Gut? Diese Frage als Ausgangspunkt für die Beurteilung der Rechtsnatur von Softwareüberlassungsverträgen hat dazu geführt, daß eine befriedigende Einordnung dieses Vertragstyps bislang noch nicht erfolgt ist.
Hier setzt der Autor an, indem er die Hauptleistungspflichten der Parteien unter Berücksichtigung der urheberrechtlichen Vorfragen und des Vertragszwecks analysiert. Dabei wird den Neuregelungen der EG-Softwarerichtlinie und deren Umsetzung durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes besonderer Stellenwert eingeräumt. Auf dieser Grundlage werden die Rechtsnatur des Überlassungsvertrages bestimmt und als weiterer Schwerpunkt die praktisch relevanten Fragen der vertraglichen Haftung für Softwarefehler und der Verjährung behandelt. Darüber hinaus werden auch die Auswirkungen der verbraucherschützenden Bestimmungen des AGB-Gesetzes auf die Grenzen möglicher Vertragsgestaltungen und auf die Wirksamkeit der sogenannten Herstellervereinbarungen geklärt.
Mirko Sickinger