Es gibt ein paar ganz knifflige Fragen, die Sie seit dem 24. März 2006 beantworten können müssen, wenn das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) und die EG-Richtlinien RoHS und WEEE Sie betreffen.
Mit diesem Infoband können Sie das ganz schnell. Er fasst nämlich alle Pflichten für Hersteller von Elektrogeräten bis zum 24. März 2006 knapp, übersichtlich und leicht verständlich zusammen: z.B. Kennzeichnungs- und Hersteller-Rücknahmepflicht nach WEEE, Nachweis einer insolvenzsicheren
Garantiesumme.
Auch die Fragen zu den anzumeldenden Mengen, abweichenden Regelungen in anderen Ländern der EU usw. sind vielfach noch nicht endgültig geklärt.
Jo Horstkotte