Die VgV gewinnt durch die Vergaberechtsreform, die im April 2016 in Kraft tritt, stark an praktischer Bedeutung für die Durchführung von Vergabeverfahren. Sie tritt an die Stelle der bisherigen VOL/A-EG und VOF.
Neu in der VgV 2016:
•Neue Voraussetzungen für die Wahl des Verhandlungsverfahrens
•Vorgaben zur verbindlichen Einführung der elektronischen Kommunikation
•Nachweis der Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
•Änderungen bei der Bemessung von Teilnahme- und Angebotsfristen
•Neue Systematik der Zuschlagskriterien (u.a. Berechnung von Lebenszykluskosten)
Ein Autorenteam mit langjähriger Praxiserfahrung im Vergaberecht kommentiert die neuen Regelungen verständlich und anwenderorientiert.
Hans-Peter Kulartz