Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist das Grundgesetz für den technischen Arbeitsschutz und gilt in jedem Unternehmen für jede Verwendung eines jeden Arbeitsmittels durch jeden Beschäftigten. Dieser Leitfaden beschreibt praxisnah die zahlreichen Pflichten, aber auch realistische Umsetzungs- und Vereinfachungsmöglichkeiten:
• Wann, wo, für was und für wen gilt die BetrSichV? – persönlicher, gegenständlicher, tätigkeitsbezogener, örtlicher, zeitlicher Anwendungsbereich?
• Wer sind die Pflichtigen? – Arbeitgeber, Unternehmer, Beschäftigte und Verantwortungsdelegation auf externe Dienstleister
• Wer ist geschützt? – Arbeitnehmer, weitere Beschäftigte, „sonstige“ und „andere“ Personen – Was ist mit Fremdfirmenbeschäftigten?
• Welche Mitarbeiter werden wann, wie, wofür und mit welchen Rechtsfolgen verantwortlich? – durch Pflichtenübertragungen (formelle „Predigt“) und automatisch durch ihre Unternehmensposition („gelebte“ Praxis)
• Verantwortung im Schnittpunkt zwischen Herstellerpflichten (Bereitstellen) und Betreiberpflichten (Inbetriebnahme): Wer hat wie lange welche Pflichten bei Aufbau und Probebetrieb von Anlagen?
• Wann muss man welche Gefährdungen beurteilen, Schutzmaßnahmen ergreifen, Arbeitsmittel prüfen, instand halten und nachrüsten und was gilt bei (wesentlichen) Änderungen? Wie weit geht Bestandsschutz?
Thomas Wilrich
Prof. Dr. Thomas Wilrich ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und u. a. in den Bereichen Arbeitsrecht/Arbeitsschutz/Betriebssicherheit sowie Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht/Technisches Recht tätig.
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung DGUV-Vorschrift 3 (BGV A3) Elektrofachkraft Gefährdungsbeurteilung TRBS vEFK
"Der Praxisleitfaden ergänt hervorragend den Verordnungstext und ist wegen seiner Praxisbezogenheit besonders zu empfehlen."
Technische Sicherheit 11-12/2015
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