Im Gegensatz zu früher sind heute viele ortsveränderliche Betriebsmittel im Gebrauch. Hierdurch sind die Gefahren beim Umgang mit elektrischer Energie nicht nur quantitativ gestiegen. Der Gesetzgeber fordert deshalb die Einhaltung der UVV. Besondere Bedeutung haben die Verordnungen der Berufsgenossenschaften, hier die BGV A2 (VBG 4) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Der Arbeitgeber oder Vorgesetzte der Beschäftigten ist hiernach verpflichtet, für die Einhaltung der UVV Sorge zu tragen. Die BGV A2 (VBG 4) enthält in ihren §§ 1 bis 8 Schutzzielangaben, die in Form von Grundsätzen für die Gefahrenabwehr ausgedrückt werden. Die Durchführungsanweisung gibt Maßnahmen an, wie Gefahren durch elektrischen Strom abgewendet werden. Die letzte Fassung der Durchführungsanweisung ist im April 1997 erschienen und wird im Buch ausführlich erläutert. Das Buch soll der Fachkraft bei der Einhaltung dieser Forderungen besonders im Hinblick auf die Prüfung eine Hilfe sein. Tabellen enthalten Angaben, was zu prüfen ist und welche Werte einzuhalten sind. Im Teil A wird besonders die BGV A2 (VBG 4) in ihren Paragraphen und in ihrer Durchführungsanweisung behandelt. Teil B befasst sich mit den in den VDE-Bestimmungen geforderten Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und der Bemessung von Anlagen. Teil C beschreibt die Erstprüfung und Wiederholungsprüfung von Anlagen und Betriebsmitteln sowie dafür erforderliche Mess- und Prüfgeräte.
Werner Rosenberg