Die Haftung geschäftsführender Organe zählt zu den dauerhaft kontrovers diskutierten Themen des deutschen Gesellschaftsrechts. Angesichts eines boomenden globalen M&A-Marktes und rasant fortschreitender Digitalisierung stellt sich die Frage der Verantwortlichkeit von Vorstand und Geschäftsführer für den Einsatz digitaler Tools im Kontext von M&A Transaktionen mit neuer Dringlichkeit.
Diese Arbeit untersucht systematisch den Einfluss der Verfügbarkeit digitaler Hilfsmittel auf die Haftung geschäftsführender Organe von AG und GmbH in M&A-Transaktionen. Sie gliedert sich in drei aufeinander aufbauende Teile: die dogmatischen Grundlagen der Organhaftung, die besonderen Pflichten im M&A-Prozess aus Sicht von Käufer, Verkäufer und Zielgesellschaft sowie die haftungsrechtlichen Veränderungen durch die Digitalisierung. Im Mittelpunkt der Grundlagenbetrachtung steht die Business Judgement Rule als Maßstab für die Sorgfaltspflichten nach § 93 Abs. 1 AktG, wobei ein besonderes Augenmerk der praxisrelevanten Frage gilt, ob und unter welchen Voraussetzungen den Vorstand eine Pflicht zur Durchführung einer Due Diligence trifft.
Daran anknüpfend analysiert die Arbeit, inwieweit die Verfügbarkeit von KI-Tools und anderen digitalen Hilfsmitteln die Haftungsanforderungen an den Vorstand, insbesondere das Kriterium der angemessenen Informationsgrundlage im Rahmen von M&A-Prozessen verändert. Anhand der Klassifikation von KI-Systemen in informationsbeschaffende, beratende und entscheidende KI werden die haftungsrelevanten Konsequenzen des KI-Einsatzes in allen Transaktionsphasen bestimmt und zugleich untersucht, inwieweit die Grundsätze der ISION-Rechtsprechung auf den Einsatz digitaler Tools Anwendung finden.
Lennart Franke
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