Die Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) wird mitunter verengt als Artenschutzkonvention verstanden, während ihr Konzept aber über den Artenschutz hinausgeht und die gesamte biologische Vielfalt umfasst. Hierzu zählt auch die genetische Vielfalt. Eines der drei Hauptziele der CBD besteht darin, den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Teilhabe an den sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergebenden Vorteilen zu gewährleisten. Hierbei handelt es sich um die Frage, wer unter welchen Voraussetzungen Zugang zu genetischen Ressourcen gewähren bzw. erhalten darf und wer auf welche Art diese Ressourcen zu nutzen befugt ist. Anschließend hieran stellt sich die Frage, wer in welchem Maße an den sich aus dieser Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteilen gerechterweise beteiligt werden muss und auf welche Weise diese Teilhabe erreicht werden kann. Besondere Berücksichtigung müssen hierbei die in der Konvention ausdrücklich anerkannten staatlichen Souveränitätsansprüche über die eigenen natürlichen Ressourcen finden. Mit eben diesen Problemstellungen beschäftigt sich die vorliegende Arbeit eingehend
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Corinna Schweizer
Corinna Schweizer, geb. in Konstanz, absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Grenoble. Sie promovierte am Lehrstuhl für Öffentliches Recht bei Prof. Dr. Dietrich Murswiek an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Ihr Referendariat absolvierte sie am Landgericht Offenburg.
Artenschutzkonvention Genetische Ressourcen Souveränitätsansprüche