Stadterneuerung nach dem besonderen Städtebaurecht des BauGB ist nicht mehr auf Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen beschränkt. Sie umfasst heute auch die Maßnahmen des Stadtumbaus und der "Sozialen Stadt" und schließt Private Initiativen mit ein.
Stadterneuerung nach dem besonderen Städtebaurecht des BauGB ist nicht mehr auf Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen beschränkt. Sie umfasst heute auch die Maßnahmen des Stadtumbaus und der "Sozialen Stadt" und schließt Private Initiativen mit ein.
Walter Schwenk
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