Arbeitshilfe für Apotheken
Seit dem 1.1.2017 sind beim Umgang mit Medizinprodukten in der Apotheke neue Auflagen und Pflichten zu beachten. In größeren Apotheken muss bespielsweise ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit benannt werden. Aber auch kleinere Apotheken müssen aktiv werden: Ob Babywaage im Verleih, Blutdruckmessgerät im Beratungszimmer oder das Inhalationsgerät zum Verkauf, der Gesetzgeber formuliert konkrete Handlungsanweisungen. Der Ordner "Medizinprodukte" bildet alle Facetten zu Medizinprodukten im Apothekenalltag ab:
Gehen Sie auf Nummer sicher und setzen Sie auf die Arbeitshilfen des Ordners.
Constanze Schäfer
MDR UDI Prüfung Medizinprodukte Mängel Medizinprodukte Medizinprodukterecht Formulare Medizinprodukte Dokumentation Verleih Medizinprodukte Geräteverleih
"Der Ordner ist so konzipiert, dass sowohl die Bedürfnisse von kleineren Apotheken als auch die Anforderungen für Apothekeken mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitern berücksichtigt werden, 'einer für alle' also."
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"Besonders hilfreich ist neben einer allgemeinen Einführung in die Thematik eine Übersicht über die produktbezogenene Dokumentationspflichten."
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