1. Bericht über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln: Diese können ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher darstellen. Die Einhaltung gesetzlich festgelegter Höchstgehalte wird daher von der amtlichen Lebensmittelüberwachung überprüft. 2. Nationale Berichterstattung an die EU: Dieser Teil umfasst die Berichte über die Kontrolle von Lebensmitteln auf Sudanrot, Nitrat, Ochratoxin A, Fusarientoxine, von Lebensmitteln aus Drittländern auf Aflatoxine sowie die Kontrollergebnisse gemäß der Bestrahlungsverordnung. 3. Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp): Die AVV-Rahmenüberwachung regelt die Zusammenarbeit der Behörden der Länder untereinander und mit dem Bund und soll zu einem einheitlichen Vollzug der lebensmittelrechtlichen und weinrechtlichen Vorschriften in der Überwachung beitragen. Je 1000 Einwohner und Jahr müssen Produkt-Proben genommen werden. Ein Teil dieser Probenzahl (0,15 bis 0,45 Proben je 1000 Einwohner und Jahr) wird bundesweit einheitlich im Rahmen des BÜp untersucht.
Dieser Band enthält drei Kategorien von Berichten zur Lebensmittelsicherheit: 1. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln, überprüft vom Amt für Lebensmittelüberwachung. 2. Nationale Berichterstattung an die EU: die Kontrolle von Lebensmitteln auf: Sudanrot, Nitrat, Ochratoxin A, Fusarientoxine und (aus Drittländern) Aflatoxine, und Kontrollergebnisse gemäß der Bestrahlungsverordnung. 3. Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp): Die AVV-Rahmenüberwachung regelt die Zusammenarbeit von Behörden, Bund und Ländern und trägt zum einheitlichen Vollzug lebensmittel- und weinrechtlicher Vorschriften bei. Je 1.000 Einwohner und Jahr müssen Produkt-Proben genommen werden. 0,15 bis 0,45 Prozent der Proben werden im Rahmen des BÜp untersucht.
Peter Brandt
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