"Die bisherigen Rechtsgrundlagen für die Berufsausbildung zum Modisten/zur Modistin aus den Jahren 1966 (Handwerk) und 1969 (Industrie) wurden auf Grund veränderter gesellschaftlicher, technologischer und wirtschaftlicher Entwicklungen überarbeitet.
Die Ausbildungsinhalte des Hut- und Mützenmacherhandwerks wurden in die neue Ausbildungsordnung integriert. Sie gilt sowohl für die Ausbildung im Handwerk als auch in der Industrie.
Die Broschüre unterstützt alle an der Ausbildung Beteiligten bei der spannenden und verantwortungsvollen Tätigkeit, junge Menschen in diesem Beruf auszubilden. Auch Auszubildende selbst oder am Beruf Interessierte sind Zielgruppe dieser Erläuterung."