Die Dissertation untersucht, wie Tatsachengerichte in den großen Prozessordnungen damit umgehen, wenn sie nicht nachvollziehbare Softwareauswertungen in der Beweisaufnahme würdigen müssen.
Die Dissertation untersucht, wie Tatsachengerichte in den großen Prozessordnungen damit umgehen, wenn sie nicht nachvollziehbare Softwareauswertungen in der Beweisaufnahme würdigen müssen. Dabei untersucht die Arbeit ausführlich die bereits zu Software als Beweiswerkzeug ergangene Rechtsprechung. Das Werk arbeitet die Einzelheiten der Rechtsprechung heraus und würdigt diese kritisch und mit Blick auf die zu erwartende Zunahme der Rolle von Software im Beweisrecht. Dabei zeigt die Untersuchung auf, dass Gerichte häufig die Ergebnisse von Software (zu) unkritisch übernehmen. Insbesondere ein Ausblick auf die Rolle von moderner Software im Bereich der Sachverhaltsfeststellung führt daher zu ersten Ansätzen dazu, wie die Bildung einer kritischen Dogmatik zu dieser Frage aussehen könnte und welche Maßnahmen denkbar sind, die Tatsachengerichten den Umgang mit Software als Beweiswerkzeug erleichtern könnten.
Jan Mysegades
Richter am Amtsgericht Hamburg, Studium an der Bucerius Law School in Hamburg (mit Auslandssemester an der Dalhousie University in Halifax, Nova Scotia), Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, Promotion an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer 2022 (mit Forschungsaufenthalt an der University of Edinburgh)
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