Öffentliche Übernahmen, bei denen statt einer Geldleistung Aktien als Akquisitionswährung eingesetzt werden, bieten zahlreiche Vorteile für die beteiligten Stakeholder. Damit Aktien als Gegenleistung zulässig sind, müssen diese jedoch liquide sein. Besonders praxisrelevant ist die Frage ihrer Liquidität, da die BaFin derzeit einen so strengen Maßstab anlegt, dass ein Großteil der deutschen börsennotierten Unternehmen faktisch keine Aktien als Gegenleistung anbieten kann. Das zugrundeliegende Liquiditätsverständnis konterkariert ein zentrales Ziel des WpÜG – die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Diese Arbeit entwickelt auf ökonomischer, empirischer und rechtsvergleichender Basis einen interessengerechteren Beurteilungsmaßstab.
Christian Kolbe
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