Die Grundrechtsverpflichtung Privater ist seit Jahrzehnten eine der am häufigsten diskutierten Fragen der deutschen Grundrechtsdogmatik. Im Hinblick auf die Unionsgrundrechte ist diese Problematik aber weiterhin nicht ausreichend untersucht. Dabei drängt sich die Frage dort besonders auf, denn der EuGH hat eine solche Form der Grundrechtswirkung bereits mehrfach anerkannt. Gegenstand der Untersuchung ist daher die Entwicklung eines dogmatischen Modells: Am Beispiel der sozialen und Gleichheitsrechte wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen Private im Rahmen der GRCh verpflichtet werden können. Besonderes Augenmerk liegt anschließend auf der Untersuchung, welchen Inhalt grundrechtliche Ansprüche zwischen Privaten annehmen können.
Zachariasz Hussendörfer
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