NFTs sind keine typischen Daten. Sie sind dezentral gespeichert, nicht kopierbar und nur rivalisierend nutzbar. Ihre vertragsrechtliche Behandlung ist bislang weitgehend ungeklärt. Gleichwohl werden sie weiterhin in hohem Volumen gehandelt. Die Arbeit untersucht die wohl praxisrelevanteste Frage in dieser Hinsicht: Sind NFTs als digitale Produkte i.S.d. §§ 327 ff. BGB zu qualifizieren? Hierzu werden die Rechtslage bei unterstellter Anwendbarkeit und bei unterstellter Nichtanwendbarkeit der §§ 327 ff. BGB gegenübergestellt und am Telos der Digitale-Inhalte-Richtlinie gemessen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die §§ 327 ff. BGB – unter Berücksichtigung einiger Anpassungsvorschläge de lege ferenda – sinnvoll auf NFTs anwendbar sind.
Hannes Bastians
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