Geografische Herkunftsbezeichnungen kennzeichnen Produkte, ihre Qualität und sonstige Eigenschaften, die durch ihre Herkunft geprägt sind. Sie können als sog. geschützte Ursprungsbezeichnung oder geschützte geografische Angabe in ein Register eingetragen werden und dadurch EU-weiten Schutz erlangen. Heute sind die maßgeblichen Vorschriften in der Verordnung (EU) 2024/1143 geregelt. Der EuGH hat den Schutzumfang anhand zahlreicher Entscheidungen konkretisiert und erweitert. Die rechtswissenschaftliche Literatur spricht deswegen von einem „Premiumschutz“. Die Arbeit greift diese Entwicklung auf und untersucht anhand des Schutzumfangs und dessen Grenzen, ob diese Bezeichnung im Vergleich zum Markenrecht zutreffend ist.
Jette Nordemann
Geografische Herkunftsbezeichnungen Schutzumfang Verordnung (EU) 2024/1143 Konkretisierung EuGH Geographical indications protected designation of origin protected geographical indication Regulation (EU) 2024/1143 scope of protection