Obwohl Leistungskontrollen im Homeoffice mit evidenten Schwierigkeiten verbunden sind, bestehen spezielle Rechtsvorschriften hierfür nicht. Gesetzlich verankert ist lediglich die Vorgabe, Kontrollmaßnahmen „verhältnismäßig“ auszugestalten. Die Vagheit dieser Vorgabe geht mit enormer Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten einher. In ihrer Dissertation entwickelt die Verfasserin ein System, das eine verlässliche Kontrollbewertung in diesem datenschutzrechtlich hochsensiblen Bereich ermöglicht. Sie führt die auf das europäische Mehrebenensystem verteilten Maßstäbe für die Konkretisierung der Verhältnismäßigkeitsvorgabe zusammen, abstrahiert und strukturiert sie und richtet sie auf die besondere Kontrollsituation im Homeoffice aus.
Katharina Vogt
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