Gerichtlich übertragene Nachermittlungen im Kartellverfahren stellen ein sehr bedeutsames Instrument dar. Ihre rechtliche Aufarbeitung ist für den ordnungswidrigkeitsrechtlichen Teil jedoch bislang weitgehend unterblieben. Der Autor erklärt daher am Beispiel des OLG Düsseldorf und dem BKartA ausführlich, ob ein solches Vorgehen zulässig ist, welche rechtlichen Optionen dem Gericht zur Verfügung stehen, welche Voraussetzungen und Grenzen es dabei zu beachten hat und wie es gegebenenfalls die Vornahme der Nachermittlungen effektiv durchsetzen kann. Die Arbeit verbindet dabei kartellrechtliche Fragestellungen mit strafprozessualen Grundsätzen, Prinzipien des Grundgesetzes sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention.
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