Juristische Personen des Privatrechts genießen in Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein grundsätzlich zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz. Ob ihnen bei einer Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte wie natürlichen Personen auch ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz zusteht, ist in allen drei Rechtsordnungen umstritten. Während die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bislang keine eindeutige Antwort für das deutsche Recht liefert, erkennt das Schweizerische Bundesgericht in ständiger Rechtsprechung einen solchen Anspruch auch für juristische Personen an. Die Arbeit untersucht die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Argumente und entwickelt einen einheitlichen Lösungsvorschlag für die drei Rechtsordnungen.
Emil Knörzer
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